Der Sollzins beschreibt die Verzinsung des geliehenen Kapitals; der effektive Jahreszins berücksichtigt bei Verbraucherdarlehen zusätzlich die nach deutschen Vorgaben einzubeziehenden Kreditkosten und den Zahlungsplan. Für den Angebotsvergleich ist deshalb der effektive Jahreszins aussagekräftiger als der Sollzins allein – vorausgesetzt, Kreditbetrag, Laufzeit und Zahlungstermine stimmen überein.
Ein niedriger Sollzins kann durch zusätzliche Kosten an Attraktivität verlieren. Zugleich erfasst der effektive Jahreszins nur die gesetzlich vorgesehenen Kosten. Für die eigene Belastung zählen daher auch die Summe der Zahlungen und separat anfallende Ausgaben.
Was Sollzins und effektiver Jahreszins aussagen
Der Sollzins ist die Grundlage für die Berechnung der Kreditzinsen. Bei einem Darlehen mit laufender Tilgung werden Zinsen auf das jeweils noch ausstehende Kapital berechnet. Wie viel insgesamt an Zinsen anfällt, hängt damit auch davon ab, wann und in welcher Höhe das Darlehen zurückgezahlt wird.
Der effektive Jahreszins führt die berücksichtigungsfähigen Kreditkosten zu einem jährlichen Prozentsatz zusammen. Nach § 16 der Preisangabenverordnung (PAngV) werden die Gesamtkosten des Verbraucherdarlehens als jährlicher Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags ausgedrückt. Dabei spielen sowohl die Höhe als auch die zeitliche Verteilung von Auszahlung, Rückzahlungen und Kosten eine Rolle.
Das erklärt, warum zwei Angebote mit demselben Sollzins unterschiedliche effektive Jahreszinsen haben können: Zusätzliche einzubeziehende Kosten verändern das Verhältnis zwischen dem verfügbaren Kreditbetrag und den Zahlungen des Kreditnehmers.
Ein Jahresprozentsatz ist keine Jahresrechnung
Der effektive Jahreszins ist eine Vergleichsgröße. Die tatsächlich fälligen Beträge und Termine ergeben sich aus dem vereinbarten Zahlungsplan. Bei einem Ratenkredit können das beispielsweise monatliche Raten und gegebenenfalls gesonderte Kosten sein.
Den effektiven Jahreszins einfach mit dem ursprünglichen Kreditbetrag zu multiplizieren, ergibt bei einem laufend getilgten Darlehen daher nicht die gesamten Kreditkosten. Während der Rückzahlung sinkt das ausstehende Kapital; außerdem berücksichtigt die Effektivzinsrechnung den Zeitpunkt der einzelnen Zahlungen.
Welche Kosten nach § 16 PAngV berücksichtigt werden
In den effektiven Jahreszins fließen neben den Zinsen grundsätzlich die mit dem Kredit verbundenen Kosten ein, die der Kreditgeber kennt und die der Verbraucher zu tragen hat. Bei zusätzlichen Leistungen kommt es insbesondere darauf an, ob sie für den Kredit oder die angebotenen Konditionen erforderlich sind.
| Kostenart | Behandlung nach § 16 PAngV |
| Kreditzinsen | Werden einbezogen. |
| Vermittlungskosten | Werden als bekannte, vom Verbraucher zu tragende kreditbezogene Kosten einbezogen. |
| Kosten eines erforderlichen Kontos und zugehöriger Zahlungsvorgänge | Werden unter den gesetzlichen Voraussetzungen einbezogen. |
| Für die Kreditgewährung erforderliche Immobilienbewertung | Die Kosten werden einbezogen. |
| Erforderliche Versicherungen oder andere notwendige Zusatzleistungen | Die Kosten werden einbezogen, wenn die Leistung Voraussetzung für den Kredit oder die angebotenen Bedingungen ist. |
| Nicht erforderliche Versicherungen und sonstige freiwillige Zusatzleistungen | Die Kosten werden nicht einbezogen. |
| Notarkosten und bestimmte gesetzlich ausgenommene Grundbuchgebühren | Werden nicht einbezogen. |
| Kosten wegen Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen | Werden nicht einbezogen. |
Die Unterscheidung zwischen erforderlichen und freiwilligen Zusatzleistungen ist für den Vergleich besonders wichtig. Eine Versicherung kann das persönliche Budget auch dann belasten, wenn sie freiwillig ist und deshalb außerhalb des effektiven Jahreszinses bleibt. Wer sie abschließen möchte, sollte ihren Preis zusätzlich in die eigene Kostenrechnung aufnehmen.
Auch die ausgeschlossenen Kosten bei Vertragsverletzungen haben eine andere Funktion als reguläre Kreditkosten: Sie entstehen aus der Nichterfüllung vertraglicher Pflichten. Der effektive Jahreszins beschreibt dagegen die Kosten unter den für seine Berechnung zugrunde gelegten Vertragsbedingungen.
Kreditangebote unter gleichen Bedingungen vergleichen
Ein sinnvoller Vergleich beginnt mit demselben Kreditbetrag, derselben Laufzeit und demselben Zahlungsplan. Andernfalls können Unterschiede im Jahreszins und in den Gesamtzahlungen auf unterschiedlichen Rückzahlungsbedingungen beruhen.
Für zwei konkrete Angebote lohnt es sich, diese Angaben nebeneinanderzulegen:
- Auszahlung: Welcher Betrag steht tatsächlich zur Verfügung, und welche Kosten fallen bereits zu Beginn an?
- Rückzahlung: Wie hoch sind die Raten, wann werden sie fällig und wie viele Zahlungen sind vorgesehen?
- Einzubeziehende Kosten: Welche erforderlichen Leistungen und sonstigen Kreditkosten gehen in den effektiven Jahreszins ein?
- Gesamtbelastung: Wie hoch ist die Summe der vereinbarten Zahlungen, einschließlich separat zu zahlender Kosten?
Eine kleinere Monatsrate allein beantwortet die Kostenfrage nicht. Verteilen sich die Zahlungen auf einen längeren Zeitraum, ist der Vergleich mit einem kürzer laufenden Angebot nicht mehr auf dieselbe Laufzeit bezogen. Der effektive Jahreszins und die Gesamtsumme der Zahlungen beantworten dabei unterschiedliche Fragen: Der eine beschreibt die annualisierten Kosten, die andere den insgesamt aufzubringenden Betrag.
Rechenbeispiel: Gleicher Sollzins, zusätzliche Anfangskosten
Das folgende hypothetische Beispiel verwendet Geldeinheiten und stellt kein Kreditangebot dar. Angenommen werden ein Kreditbetrag von 10.000 Geldeinheiten, zwölf Monate Laufzeit und ein jährlicher Sollzins von 12 %. Die Rückzahlung erfolgt in zwölf gleichen Monatsraten, erstmals einen Monat nach der Auszahlung. Es gibt keine tilgungsfreie Zeit; die Monate werden als gleich lang angesetzt.
Bei einem monatlichen Zinssatz von 1 % beträgt die rechnerische Monatsrate rund 888,49 Geldeinheiten. Die zwölf Raten ergeben vor Rundung der einzelnen Zahlungen zusammen rund 10.661,85 Geldeinheiten.
Ohne zusätzliche Kosten stehen dem Kreditnehmer zu Beginn 10.000 Geldeinheiten zur Verfügung. Aus der monatlichen Verzinsung ergibt sich ein effektiver Jahreszins von rund 12,68 %. Rechnerisch lautet die Umrechnung: (1,01¹² − 1) × 100. Schon die Umrechnung des monatlichen Zinssatzes auf ein Jahr führt somit zu einem anderen Wert als dem jährlichen Sollzins von 12 %.
Mit einem zusätzlichen, einzubeziehenden Kostenbetrag von 100 Geldeinheiten zu Beginn beträgt die verfügbare Nettoauszahlung nur 9.900 Geldeinheiten. Kreditbetrag, Sollzins und die zwölf Monatsraten bleiben im Modell unverändert. Aus diesen Zahlungsströmen ergibt sich ein effektiver Jahreszins von rund 14,97 %.
Der Mechanismus ist konkret: Für denselben späteren Zahlungsplan steht anfangs weniger Geld zur Verfügung. Die Kosten verändern deshalb den effektiven Jahreszins, obwohl sich der Sollzins und die Monatsrate nicht ändern. Die Differenz zwischen den Ratenzahlungen und dem verfügbaren Nettobetrag steigt im Beispiel von rund 661,85 auf rund 761,85 Geldeinheiten.